Compliance
In der Vergangenheit hat es eine Vielzahl von Fällen gegeben, in welchen sich strafrechtliche, zivilrechtliche oder öffentliche-rechtliche Konsequenzen gegen ein Unternehmen und/oder die Führungspersonen dieser Unternehmen richteten, obwohl diesen gar nicht unmittelbar selbst ein Fehlverhalten vorgeworfen werden konnte. Anknüpfungspunkt für die Haftung war vielmehr das teilweise vorsätzliche Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter aus dem Unternehmen, welches dem Unternehmen oder der Unternehmensführung zugerechnet wurde, oder die Tatsache, dass das Unternehmen keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hatte, um ein solches Fehlverhalten aus dem Unternehmen heraus zu unterbinden.
Verhindert werden kann eine solche Haftung des Unternehmens oder der Unternehmensführung nur durch eine wirksame Compliance. Selbst wenn ein solches Verhalten nicht verhindert werden kann, wirkt sich ein funktionierende Compliance jedenfalls dergestalt aus, dass sich die Folgen von Rechtsverstößen erheblich reduzieren lassen.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Bedeutung von Compliance regelmäßig zu. Die zum Teil erheblichen Strafen und Folgen für das Unternehmen haben in vielen Unternehmen das Bewusstsein geweckt, dass sie die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen nicht allein der Rechtstreue ihrer Mitarbeiter überlassen können sondern sich vielmehr selbst um die Einhaltung und Durchsetzung dieser Regelungen und der geltenden Gesetze kümmern müssen.
Der angelsächsische Begriff Compliance, wie er aus der dortigen Rechtsterminologie vom deutschen Wirtschaftsrecht übernommen wurde, lässt sich sinngemäß mit „Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung, Einhaltung bestimmter Gebote” übersetzen.
„Compliance“ in Sinne des deutschen Wirtschaftsrechts meint Rechts- und Regelkonformität, d.h. die Übereinstimmung des Handelns der Unternehmensführung, der Beschäftigten und anderer im Betriebsablauf eingebundener Personen mit der Rechtsordnung, betrieblichen und anderen Regeln.
Aus unternehmerischer Sicht dient Compliance in erster Linie der Haftungsvermeidung. Durch eine wirksame Compliance soll und kann verhindert werden, dass Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen oder öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Haftungsfälle eintreten.
Damit hat Compliance vor allem eine Präventivfunktion, weil Gefahren vorgebeugt und Schäden sowie Sanktionen möglichst vermieden werden sollen. Diesen präventiven Ansatz bei der Compliance verfolgen auch wir.
Compliance hat einen ökonomischen Nutzen, der in der Vermeidung von Kosten durch Haftung, Strafen, Geldbußen, Wertverlust, Reputationsverlust und anderen Sanktionen liegt. Darüber hinaus bedeutet die Einhaltung von Compliance auch einen Imagegewinn für das Unternehmen und wirkt sich positiv auf den Markt aus (Vertrauens-, Werbe- und Wettbewerbsfaktor).
Eine wirksame und funktionierende Compliance wird regelmäßig durch die Einführung eines sog. Compliance Management Systems (CMS) in das Unternehmen implementiert.
Sowohl bei der Einführung eines solchen Compliance Management Systems als auch in steuerrechtlichen Fragen arbeiten wir eng mit der Steuerkanzlei Rambau & Ilgart, Eschweiler, (www.stb-ir.de) zusammen.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf unserer Website www.compliance-aachen.de.