Gesellschaftsrecht

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Zusammenschlüsse – zumal arbeitsteilig organisierte – bestimmen unser Wirtschaftsleben. Das Gesetz gibt hierfür diverse Organisationsformen vor, die in ihren Voraussetzungen und ihren rechtlichen Möglichkeiten äußerst vielfältig sind. Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften werden hierbei durch komplexe Verästelungen so weit aufgespalten, daß es auch für Ihre Bedürfnisse eine oder mehrere geeignete Organisationsform/en gibt. Soweit Sie bereits in einer solchen eingebunden sind, gibt Ihnen das Recht der jeweiligen Gesellschaftsform umfangreiche Entscheidungs- und Beteiligungsmöglichkeiten. Diese sind allerdings rechtlich stark formalisiert, so daß allein das Verkennen gesetzlicher Fristen zu einem nicht wieder gutzumachenden Rechts- und Vermögensverlust führen kann. Bei Fragen zu diesem Themenbereich kann einen laienhafte oder gar auch noch verspätete Bearbeitung irreversible Konsequenzen nach sich ziehen.