Grundstücks- und Immobilienrecht
Grundstücks- / Immobiliengeschäfte sind meist mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer verbunden. Grundstücke, ob bebaut oder unbebaut, stellen meist einen erheblichen wirtschaftlichen wie ideellen Wert dar. Schon aus diesem Grund sollte der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie frühzeitig anwaltlich begleitet werden, um die im Grundstücks- und Wohnungserwerb drohenden Risiken minimieren zu können.
Auch bei der Verwaltung von Grundstücken und Immobilien können vielfältige juristische Fragen auftreten. Dies betrifft Wohnungseigentums- wie auch Sondereigentumsverwaltungen ebenso wie sonstige Verwaltungen von vermieteten oder unvermieteten Grundstücken. Namentlich in diesem Bereich liegt einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit.
Sofern sich im Rahmen oder Vorfeld eines Mandats Fragen im Zusammenhang mit Grundstücks- und Immobiliengeschäften oder der Verwaltung von Grundstücken und Immobilien ergeben, die über die juristischen Fragen hinausgehen, empfehlen wir Ihnen gerne Ansprechpartner in diesen Bereichen, da wir eng mit Notaren, Steuerberatern, Architekten, Bauingenieuren, Maklern und Hausverwaltungen zusammenarbeiten. Hieraus ergibt sich neben kurzen Kommunikationswegen und vertieften Wissen um die den jeweils anderen Berater betreffenden Fragen eine im Sinne unserer Mandanten fruchtbare Bearbeitung der an uns herangetragenen Angelegenheiten, um frühzeitig Risiken auszuschließen oder realistisch zu bewerten.