Mietrecht

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Dr. Müller Dr. Müller

Wir alle kommen in vielfältiger Form regelmäßig mit dem Mietrecht in Kontakt, üblicherweise spätestens bei der An- oder Vermietung von Räumen als Wohnung oder zur gewerblichen Nutzung. Das vom Gesetzgeber zur Klärung der vielfältigen diesbezüglichen Fragen geschaffene Mietrecht ist stark formalisiert und verschafft demjenigen außerordentliche Vorteile, der sich in dieser Materie auskennt. Die Kündigung eines Mietverhältnisses und der daraus resultierende Räumungsanspruch, Schadenersatzansprüche und die für diese vermieterseits geltende kurze Verjährungsfrist sowie das gesamte Nebenkostenrecht eröffnen Fragen, die ohne vertiefte Sachkenntnis kaum zu beantworten sind. Eine frühzeitige juristische Begleitung bereits bei der Entscheidung über die Gestaltung des Mietverhältnisses und gegebenenfalls seiner Beendigung hilft hier in besonderem Maße, Geld zu sparen, Zeit nicht zu verschenken und Nerven zu schonen.

Wir beraten und Vertreten Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter unter anderem bei folgenden mietrechtlichen Problemen:

  • Recht der Wohnraummiete • Recht der Gewerberaummiete • Mischverträge • Pacht und Pachtrecht • Leasing
  • Vertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen
  • Begründung von Mietverhältnissen
  • Mietminderung
  • Mangel und Mangelbeseitigung
  • Abmahnung wegen Zahlungsverzug oder sonstiger Vertragsverletzungen
  • Kündigung des Mietverhältnisses wegen Mietrückständen oder sonstigen Vertragsverletzungen
  • Mietrückstände • Zahlungsverzug
  • Nebenkosten- / Betriebskostenabrechnungen • Heizkostenabrechnungen
  • Modernisierungsmieterhöhungen • Modernisierungsmaßnahmen
  • Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
  • Nachfolge auf Mieter und Vermieterseite
  • Schönheitsreparaturen
  • sonstige Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag